Neue Gewerbeabfallverordnung tritt zum 01. August 2017 in KraftMit Wirkung zum 01. August 2017 tritt die neue Gewerbeabfallverordnung in Kraft. Diese Verordnung ist Teil des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und richtet sich an die Erzeuger und Besitzer folgender Abfallarten:
* Bau- und Abbruchabfälle
* Gewerbliche Siedlungsabfälle (Gewerbeabfälle, Industrieabfälle)
Zukünftig müssen die Betriebe bei Bau- und Abbruchabfällen zehn verschiedene Stoffe trennen. Hinzu kommen umfangreiche Dokumentationspflichten.
Auf einen Blick:
* Zehn verschiedene Stoffe müssen Betriebe bei Bau- und Abbruchabfällen künftig trennen.
* Die getrennte Sammlung ist nicht erforderlich, wenn:
o Es technisch nicht möglich (z.B. kein Platz)
o Wirtschaftlich nicht zumutbar ist
o Die Mindestmengenreglung in Kraft tritt (< 10 m³ pro Baustelle)
* In jedem Fall müssen Betriebe dokumentieren, wie sie trennen, bzw. warum sie nicht trennen.
Dienstleister bieten Hilfe bei der Dokumentation:
Für die verordnungskonforme Dokumentation bieten einzelne Entsorger gegen Entgelt entsprechende Dienstleistungspakete an. Insbesondere für die Dokumentation der Stoffströme auf dem eigenen Betriebsgelände oder bei Großbaustellen kann dieser Service hilfreich sein.
Quelle: VGLNRW